Meingartenwelt

Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Rechte Ihnen bei einem mangelhaften Produkt zustehen, wie eine zusätzliche Herstellergarantie funktioniert und wie Sie einen Garantiefall oder eine Reklamation schnell bei uns melden.

Sicher einkaufen

Ihre gesetzlichen Rechte bleiben vollständig erhalten

Eine freiwillige Garantie des Herstellers oder eines anderen Garantiegebers besteht zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung. Sie ersetzt oder beschränkt Ihre gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht.

Gewährleistung

Die gesetzliche Mängelhaftung besteht kraft Gesetzes gegenüber dem Verkäufer. Sie greift, wenn die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft war oder die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit nicht erfüllt.

Ihre gesetzlichen Ansprüche richten Sie bei einem Kauf über Meingartenwelt an die HORNBACH Baumarkt AG.

Garantie

Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers, des Verkäufers oder eines anderen Garantiegebers. Inhalt, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Voraussetzungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Garantieerklärung.

Eine Herstellergarantie gilt nur, wenn sie beim Produkt ausdrücklich angegeben oder mit der Ware übermittelt wurde.

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Gesetzliche Mängelhaftung

Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit keine abweichende zwingende gesetzliche Regelung gilt.

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Diese Vermutung gilt nicht, wenn sie mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.

Für gebrauchte Waren, Waren mit digitalen Elementen, Bauprodukte, individuell vereinbarte Leistungen oder Käufe durch Unternehmer können besondere gesetzliche oder wirksam vereinbarte Regelungen gelten.

Die gesetzliche Mängelhaftung darf nicht mit einer freiwilligen Herstellergarantie verwechselt werden. Auch wenn keine Herstellergarantie angeboten wird oder diese bereits abgelaufen ist, können gesetzliche Mängelrechte weiterhin bestehen.

Ihre Rechte bei einem Mangel

Nacherfüllung

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie zunächst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die gesetzlichen Grenzen und Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

Rücktritt oder Minderung

Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist eine gesetzlich erforderliche Frist erfolglos abgelaufen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Schadensersatz

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können zusätzlich Schadensersatz oder der Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt werden.

Die für eine erforderliche Nacherfüllung notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Verkäufer im gesetzlichen Umfang.

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Herstellergarantie und sonstige freiwillige Garantien

Einige Produkte werden mit einer zusätzlichen Herstellergarantie oder einer Garantie eines anderen Garantiegebers angeboten. Ob eine solche Garantie besteht, erkennen Sie an der Produktbeschreibung, den mitgelieferten Garantieunterlagen oder der ausdrücklichen Garantieerklärung.

Maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers. Die Garantieerklärung informiert insbesondere über:

  • Name und Anschrift des Garantiegebers,
  • die von der Garantie erfassten Produkte,
  • Dauer und räumlichen Geltungsbereich,
  • den konkreten Garantieumfang,
  • das Verfahren zur Geltendmachung sowie
  • mögliche Voraussetzungen oder Ausschlüsse.

Garantieansprüche sind grundsätzlich gegenüber dem in der Garantieerklärung genannten Garantiegeber geltend zu machen. Unser Kundenservice unterstützt Sie gern bei der Zuordnung und Kontaktaufnahme.

Was kann eine freiwillige Garantie umfassen?

Mögliche Leistungen

  • Reparatur des betroffenen Produkts,
  • Austausch einzelner Bauteile,
  • Lieferung eines Ersatzprodukts,
  • Erstattung des Kaufpreises oder
  • weitere in der Garantieerklärung genannte Dienstleistungen.

Entscheidend sind die Garantiebedingungen

Art und Umfang der Leistung können je nach Hersteller, Produkt und Garantieprogramm unterschiedlich sein. Ein allgemeiner Anspruch auf eine bestimmte Garantieleistung besteht nur, wenn diese in der jeweiligen Garantieerklärung zugesagt wurde.

Eine Garantieleistung führt nicht automatisch zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der Garantiezeit, sofern die Garantiebedingungen nichts anderes bestimmen.

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Häufige Ausschlüsse bei freiwilligen Garantien

Je nach Garantiebedingungen können insbesondere folgende Fälle von einer freiwilligen Garantie ausgeschlossen sein:

  • normaler, alters- oder nutzungsbedingter Verschleiß,
  • unsachgemäße Bedienung oder zweckwidrige Nutzung,
  • fehlerhafte Montage, Installation oder Wartung, sofern diese nicht von uns oder einem beauftragten Dienstleister durchgeführt wurde,
  • Nichtbeachtung der Bedienungs-, Pflege- oder Sicherheitshinweise,
  • Schäden durch äußere Einwirkung, Unfall, Sturm, Frost, Wasser, Feuer oder Überspannung,
  • nicht genehmigte Veränderungen oder Reparaturen,
  • Verwendung ungeeigneter Ersatz-, Betriebs- oder Pflegemittel,
  • rein optische Gebrauchsspuren ohne Funktionsbeeinträchtigung.

Diese Beispiele betreffen freiwillige Garantien. Ob ein Ausschluss tatsächlich gilt, richtet sich nach der konkreten Garantieerklärung. Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben davon unberührt.

So melden Sie eine Reklamation

Bestellung auswählen

Halten Sie Bestellnummer, Rechnungsnummer oder Kaufbeleg bereit.

Mangel dokumentieren

Beschreiben Sie den Fehler möglichst genau und ergänzen Sie aussagekräftige Fotos oder Videos.

Kundenservice kontaktieren

Senden Sie Ihre Angaben über unser Kontaktformular oder per E-Mail.

Rückmeldung abwarten

Sie erhalten Informationen zu Prüfung, Rücksendung, Reparatur oder weiteren Schritten.

Benötigte Angaben

  • Vor- und Nachname,
  • Bestell- oder Rechnungsnummer,
  • Artikelbezeichnung und gegebenenfalls Seriennummer,
  • Datum, an dem der Mangel festgestellt wurde,
  • genaue Fehlerbeschreibung,
  • Fotos oder Videos, sofern sinnvoll.

Bitte nicht ungefragt zurücksenden

Senden Sie große, schwere, sperrige oder technisch empfindliche Produkte bitte nicht ohne vorherige Abstimmung zurück. Unser Kundenservice teilt Ihnen mit, ob eine Rücksendung erforderlich ist und welche Versand- oder Abholmöglichkeit verwendet werden soll.

Eine vorherige Kontaktaufnahme ist keine Einschränkung Ihrer gesetzlichen Rechte, hilft jedoch, unnötige Kosten, Transportschäden und Verzögerungen zu vermeiden.

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Prüfung und Bearbeitung

Nach Eingang Ihrer vollständigen Angaben prüfen wir, ob es sich um einen möglichen gesetzlichen Mängelfall, eine Herstellergarantie oder einen anderen Servicefall handelt. Je nach Produkt kann eine technische Prüfung, die Einsendung an eine Fachwerkstatt oder die Beteiligung des Herstellers erforderlich sein.

Die Bearbeitungsdauer hängt von Produktart, Fehlerbild, Ersatzteilverfügbarkeit, Transportweg und dem gegebenenfalls zuständigen Garantiegeber ab. Wir informieren Sie über die erforderlichen nächsten Schritte und den Bearbeitungsstand.

Wird ein gesetzlicher Mangel bestätigt, erfolgt die weitere Abwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einer freiwilligen Garantie richtet sie sich nach den Bedingungen des Garantiegebers.

Häufige Fragen

Benötige ich für eine Reklamation die Originalverpackung?

Für die Ausübung gesetzlicher Mängelrechte ist die Originalverpackung grundsätzlich keine zwingende Voraussetzung. Für einen sicheren Transport sollte die Ware jedoch angemessen geschützt werden. Bei freiwilligen Garantien können zusätzliche Vorgaben des Garantiegebers gelten.

Wer trägt die Kosten einer berechtigten Nacherfüllung?

Die für eine gesetzlich geschuldete Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer im gesetzlichen Umfang. Bei einer freiwilligen Garantie gelten ergänzend die Bedingungen des Garantiegebers.

Kann ich sofort den Kaufpreis zurückverlangen?

Im gesetzlichen Mängelrecht hat der Verkäufer grundsätzlich zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung. Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz setzen regelmäßig weitere gesetzliche Voraussetzungen voraus.

Was gilt bei einem selbst verursachten Schaden?

Schäden, die erst nach Übergabe durch unsachgemäße Verwendung, Unfall oder äußere Einwirkung verursacht wurden, stellen regelmäßig keinen vom Verkäufer zu verantwortenden Sachmangel dar. Ob dennoch eine freiwillige Garantie oder ein kostenpflichtiger Reparaturservice greift, hängt vom Einzelfall ab.

An wen richte ich eine Herstellergarantie?

Der Anspruch richtet sich an den in der Garantieerklärung genannten Garantiegeber. Sie können sich dennoch zunächst an unseren Kundenservice wenden; wir helfen Ihnen bei der richtigen Zuordnung.

Reklamation oder Garantiefall melden

Beschreiben Sie Ihr Anliegen und übermitteln Sie uns Ihre Bestellnummer sowie geeignete Fotos oder Unterlagen. Unser Kundenservice prüft den Fall und informiert Sie über die nächsten Schritte.